Haben sie sich schon einmal gefragt, woher Parteien ihren Namen und ihre Anschrift hatten, als deren Wahlwerbung in ihrem Briefkasten landete? Haben sie sich als Mitglied in einer Kirche schon einmal gefragt, woher die jeweilige Kirchgemeinde ihre Anschrift hat? Oder haben sie schon einmal mit Verwunderung feststellen müssen, dass Ihr Name samt Adresse in einem Adressbuch irgendeines Verlages auftaucht oder man ihnen nicht willentlich im Radio oder in der Zeitung zum Geburtstag gratuliert?
Verantwortlich für diese Verbreitung ihrer persönlichen Daten sind die Meldeämter. Bei jeder An- oder Ummeldung des Wohnsitzes wird dies nicht nur im Melderegister der Kommune vermerkt, sondern auf Anfrage auch an Parteien, Kirchen, die Presse und an Adressbuchverlage weitergeleitet – es sei denn sie haben der Weiterleitung ausdrücklich widersprochen. Das machen aber nur die wenigsten Bürger. Viele wissen schlicht weg nichts von diesem Persilschein zur Weitergabe personenbezogener Daten. Auf die laut § 33 Abs. 4 SächsMG rechtmäßige Verweigerung der Auskunft wird bei der An- oder Ummeldung des Wohnsitzes nur selten hingewiesen. Entsprechende Formulare zur nachträglichen Auskunftsverweigerung bieten derzeit nur vier von 59 Meldeämter im Landkreis Görlitz an. Die meisten verweisen auf das sogenannte Amt24 (amt24.sachsen.de), wo sich aber kein solches Formular finden lässt! Dies ist zwar nicht weiter tragisch, da die Erteilung einer Auskunftsverweigerung lediglich eines formlosen Schreibens oder einer mündlichen Mitteilung bedarf, doch selbst wenn ein Widerspruch so einfach ist, bleibt die Frage, warum die Weitergabe nicht von vorn herein unterbunden wird?
Wenigstens gesteht man dem Bürger laut § 24 SächsMG noch das Recht ein, zu erfragen welche Daten zur eigenen Person gespeichert sind. Ebenso besteht ein Auskunftsrecht, an wem aus welchem Grund regelmäßig, welche Daten weitergegeben wurden. Wer nun auf einen Schlag den Meldeämtern eine Auskunftssperre erteilen möchte und gleichzeitig Aufschluss über die bislang übermittelten Daten erlangen möchte, kann das vom Kreisverband der Piratenpartei hier angebotene Formular ausfüllen und versenden bzw. ausdrucken
Ein Wermutstropfen bleibt dennoch bestehen: die GEZ (solange sie noch nicht abgeschafft ist) wird unabhängig von der Auskunftssperre durch die Meldeämter informiert. Als ebenso auskunftsfreudig zeigte sich jüngst die KfZ-Zulassungsstelle Zittau, die ohne rechtliche Grundlage Daten eines Führerscheinneulings an die GEZ weiterleitete.