Am 29.03 fand in Görlitz eine Infoveranstaltung des Arbeitskreis Zensus statt. Der AK Zensus ist ein unabhängiger Arbeitskreis der die Bevölkerung über den Zensus 2011 informiert (was eigentlich die Aufgabe des Staates gewesen wäre).
Was ist der Zensus?
Zensus ist ein anderer Begriff für Volkszählung. Die letzte Volkszählung fand in der BRD ’87 unter erhebliche Protesten statt. Eine Verordnung der Europäischen Union von 2008 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der EU Informationen über ihre Bevölkerung zu sammeln. Die Umsetzung ist jeden Staat selbst überlasen.
Damit der Befragung nicht mehr im Wege steht wurde eigens ein Zensusgesetz im Bundestag durch gewunken.
Wo ist das Problem?
Die Volkszählung ist eine Zwangsbefragung die alle Vermieter, 7-9 % aller Haushalte und alle Bewohner sogenannter “Sonderbereiche” (zum Beispiel Wohnheime) betrifft. Diese müssen Angaben über sich, Mieter, Vermieter oder Mitbewohner machen. Wenn man also selbst nicht befragt wird heißt das nicht das vom Zensus nicht erfasst wurde.
Die Befragung wird von sogenannten Interviewern durchgeführt. Ihr müsst einen Teil der Fragen zusammen mit dem Interviewer ausfüllen und ihr könnt darauf bestehen die anderen Fragen alleine auszufüllen und ihr müsst diesen Fremden auch nicht in eure Wohnung lasen.
Wenn ihr gerne wissen wollt wie ihr zu den Fragen steht könnt ihr hier die Fragen nachlesen. Es empfiehlt sich auf alle Fälle sich vorher mit den Fragen zu beschäftigen.
Wie vertraulich die Interviewer oder der Staat mit den Daten umgeht kann man leider nicht vorhersagen.
Fakt ist aber das diese Daten die in ganz Europa gesammelt werden Begehrlichkeiten wecken und das der Schutz dieser Daten höchste Priorität hat.

Türschild zum selber drucken von Werner Hülsmann.
Mehr Informationen
In einer Zusammenarbeit von Radio Flora oder dem AK Zensus ist dieser sehr informative Podcast entstanden in dem ihr alles erfahrt was ihr wissen müsst damit euch der Befrager am 9. Mai nicht überrumpelt:
Teil 1: Worum geht es bei der Volkszählung? (8:11)
Teil 2: Kriegszählungen und Volkszählungen Im Nationalsozialismus (6:27)
Teil 3: Die Volkszählungen der 1980er Jahre und das Volkszählungsurteil (7:22)
Teil 4: Die Volkszählung 2011 (11:02)
Teil 5: Was spricht gegen den Zensus 2011? (11:44)
Teil 6: Wie kann man sich gegen die Volkszählung wehren? (10:18)
Podcast der Dresdener Piraten zum Thema Zensus:
pcast-sn.neu3no.de/?p=413
Ausführlicher Wikipedia Artikel zum Thema Volkszählung:
www.wikipedia.org/wiki/Volkszählung
Webseite des AK Zensus:
www.zensus11.de
Webseite der Bundesregierung:
www.zensus2011.de
Wiki Volkszählung:
wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volksz%C3%A4hlung
Worum geht es?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.
Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.
Wo liegt das Problem?
- Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist streng genommen nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu vier bzw. sechs Jahre lang nach der Erfassung). Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.
- Außerdem haben die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.
Bitte bilden Sie sich eine eigene, (auch von uns unabhängige) kritische Meinung.
Wenn Sie dann möchten: Unterstützen Sie unsere Initiative gegen die Volkszählung; zum Beispiel durch Aufklärung in Ihrem Bekanntenkreis, Spenden oder (viel besser!) werden Sie kreativ und bringen Sie sich anderweitig ein.
|
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist streng genommen nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu vier bzw. sechs Jahre lang nach der Erfassung). Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.